Signaturverfahren
| Datensicherheit |
Digitale Signaturen haben grob formuliert die Aufgabe konventionelle Signaturen in die digitale Welt zu übertragen.
Konventionelle Signaturen
Das bekannteste Beispiel ist die Unterschrift unter einem Dokument. Mit der Unterschrift erreicht man eine Sender Authentifizierung. Der Sender kann die Echtheit des Dokumentes bestätigen.
Digitale Signaturen
Der einfachste Ansatz ist es hierbei aus dem Dokument eine Art Kennung zu erstellen die mehrere Aufgaben erfüllen muss. Wie bei konventionellen Signaturen evtl. ein Notar als Zeuge anwesend ist, so muss es auch bei digitalen Signaturen gewährleistet sein, dass die Nachricht wirklich vom Sender stammt und dass die Nachricht nicht nachträglich manipuliert wurde.
Grob gesprochen wird mit einem Singnaturalgorithmus aus der Nachricht eine Signatur erstellt die zusammen mit der Nachricht an den Empfänger übertragen wird. Der Empfänger muss in der Lage sein diese Signatur zu verifizieren.
Eigenschaften digitaler Signaturen
- nur der Besitzer des Privaten Schlüssels kann gültige Signaturen erstellen.
- Jeder der den korrekten öffentlichen Schlüssel hat, kann die Nachricht verifizieren.
- Sender-Authentizität: Der Empfänger ist sicher, dass die Nachricht vom Sender stammt.
- Nachrichten Integrität: Der Empfänger kann sicher sein, dass die Nachricht nicht manipuliert wurde.
- Beweisbarkeit und nicht Zurückweisbarkeit: Der Empfänger kann gegenüber einem neutralen Dritten beweisen, dass die Nachricht vom Sender kommt.
Aktualisiert (Sonntag, den 21. November 2010 um 16:04 Uhr)